Der Verband für
Englischlehrerinnen und Englischlehrer

German Association for Teachers of English (GATE)


 

Die Landessektionen

Kontaktadressen:


LS Baden-Württemberg: bernd.morlock@web.de
 
LS Bayern: mario.oesterreicher@web.de
 
LS Brandenburg/Berlin: Sambanis@zedat.fu-berlin.de
 
LS Bremen: info@EuM-Bremen.de
 
LS Hessen: b.klewitz@web-horizon.de
 
LS Nordrhein-Westfalen: eumnrw@gmx.net
 
LS Rheinland-Pfalz: ritzenho@uni-mainz.de
 
LS Saarland: sonja.scheibe@gymnasium-am-schloss.de
 
LS Sachsen-Anhalt: Almuth.Roenneke@web.de

 

   

Zum Erreichen der jeweiligen Website - so vorhanden - klicken Sie bitte auf das E&M Symbol


Vorgehensweise zur Etablierung einer Landessektion

E&M gliedert sich in Landessektionen. Da auf Landesebene keine eigenständigen E&M-Verbände (so wie in anderen Fremdsprachenverbänden üblich) gegründet werden, entfallen die üblichen Gründungsprozeduren (sieben Gründungsmitglieder usw.).
Bekanntlich verfügen die Landessektionen E&M deshalb auch nicht über eigene Satzungen. Es steht ihnen aber frei, Geschäftsordnungen zu erarbeiten, die natürlich mit der Satzung von E&M in Einklang stehen müssen.
Gemäß Bundessatzung E&M sind zur Etablierung einer Landessektion folgende Arbeitsschritte erforderlich:
  • Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführenden Vorstand von E&M,
  • Nominierung eines kommissarischen Vorstandes mit 1. und 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer,
  • Erstellung des Entwurfes einer Geschäftsordnung (ggf. nach Vorbild der LS Saarland),
  • Binnen 18 Monaten: Durchführung der ordentlichen Wahl eines Landesvorstands und Ratifizierung des Geschäftsordnungsentwurfes durch die Mitgliederversammlung auf Landesebene (z.B. im Rahmen eines GMF-Landesverbandstages).
  • Die Adressen der Mitglieder, die sich der Landessektion zugeordnet haben, werden dem kommissarischen Vorstand auf Wunsch übermittelt. Sie werden vom Bundesvorstand zentral verwaltet.
  • Mit sofortigem Beginn: Aktive Mitgliederwerbung (Formulare über die Website www.englisch-und-mehr.de erhältlich) und Weiterleitung der Beitrittserklärungen an die auf dem Formular genannte Geschäftsstelle.